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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Unbekannt.jpg
Ramona Peglow
fotostudio photo-corona
Höferwiesen 40
88267 Vogt
nachfolgend „RM“ genannt

Stand 23.06.2014

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von RM durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Angaben auf RM-Werbemedien sind, soweit nicht anders vereinbart, weder ein Angebot, noch eine zugesicherte Eigenschaft oder eine Garantie. 
3. Diese AGB werden dem Kunden vor Annahme des Auftrags überstellt. Mit Annahme des Auftrags sind diese also unwiderruflich Bestandteil der Vereinbarung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass RM diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
5. Das Recht zum Widerruf des Auftrages nach §312g Abs. 1 BGB für bestellte Fotoprodukte ist ausgeschlossen, da es sich bei z.B. (aber nicht ausschließlich) Fotodrucken, im Auftrag bestellten Bilderrahmen und Maß-Bilderrahmen um nicht vorgefertigte Produkte handelt, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).
6. Die Lieferzeit für bestellte Fotoprodukte beträgt grundsätzlich vier Wochen ab Auftragsannahme, wenn nicht anderes vereinbart ist. 

II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen

III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, * jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
die Digitalisierung, Speicherung oder Replikation des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magneto-optische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikro-film etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, DVD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung  von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit „by photo-corona.de“ oder „Foto: www.photo-corona.de“ gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Platzierung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

IV. Haftung
1. RM übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes „release Formular“ beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie das Einholen von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. RM haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die RM beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
4. Außer in den in den Absätzen 2 und 3 genannten Fällen haftet RM nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
5. Das Recht des Kunden, sich wegen eines nicht von RM zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
6. Soweit die Haftung der RM nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und für mittelbare oder Mangel-Folgeschäden.

V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber.
7. Zusätzlich zum Honorar ist bei der Herstellung von physikalischen Produkten wie – aber nicht beschränkend auf - Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von einem Belegexemplar vereinbart. Diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erstverkaufstag zu übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei RM, nicht der Versandtag. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von €100,00 (einhundert Euro) fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung, dem Fotografen die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z.B. Kaufpreis und Versandkosten).
8. Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Bestellungen in unserem Onlineshop zu ermöglichen, wird die Abwicklung von Zahlungen durch die "Fotografen Online Service GmbH" übernommen. 
9. Eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.

VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen ist ein Belegexemplar. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VII. Teilnahme an RM Workshops
1. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312b, Absatz 3, Punkt 6 BGB (nachzulesen unter z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/ bgb/__312b.html) finden Anwendung. Dort heisst es:
"...Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge...
... (6) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,...."

Daher besteht kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
Die anmeldende Person hat im Vorfeld zu klären, ob die als Teilnehmer/-in gebuchte Personen auch tatsächlich an der Veranstaltung teilnehmen können und/oder wollen.
Die Verhinderung eines Teilnehmers begründet keinen Anspruch auf Vertragsauflösung. Da die Workshop-Plätze begrenzt sind und ausverkaufte Veranstaltungen aus dem Verkauf/ der Werbung genommen werden, kann eine kostenfreie Stornierung nicht angeboten werden.
Das Nicht-Erscheinen, unabhängig vom Grund, entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Dies gilt entsprechend für von RM an den Anmelder oder Teilnehmer verkaufte Gutscheine, die dann um den Betrag des Workshophonorars abgewertet werden. 
Im Interesse ehrlicher Anmelder wird die IP-Adresse der anmeldenden Person bis zur Workshop- Teilnahme gespeichert. "Spaßanmeldungen" unter Angabe fiktiver Daten werden unnachsichtig straf- und zivilrechtlich verfolgt. Sämtliche entstehenden Kosten eines solchen Verfahrens, mindestens jedoch €750,00 (in Worten: siebenhundertfünfzig Euro), sind durch die missbräuchlich anmeldende Person zu tragen.
2. Die Teilnahmegebühr ist bei der Anmeldung fällig und ist spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Rechnung bzw. allerspätestens zum Veranstaltungstag bar oder per Überweisung zu begleichen. Maßgeblich bei einer Überweisung sind der tatsächliche Gutschriftsbetrag inkl. Spesen, sowie das Gutschriftsdatum bei RM, nicht das Auftragsdatum der Überweisung. Beträge sind in einer Summe zu begleichen.
In jedem Fall ist zu gewährleisten, dass der Betrag spätestens am Tag der Veranstaltung auf dem Konto von RM eingegangen ist. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so hat der Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn nachzuweisen, dass der Betrag das Konto verlassen hat. Sollte auch dies nicht gewährleistet sein, so kann alternativ auch bar am Veranstaltungstag gezahlt werden.
Eventuell eingeräumte Rabatte verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit. Zahlungsverzug tritt ein wenn die die Zahlung später als zehn Tage nach Buchung, d.h. Zahlungsziel sieben Tage plus drei Tage Karenzzeit, eingeht.
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist RM zur Sicherung ihrer Ansprüche berechtigt, den oder die Plätze erneut in der Verkauf zu geben und eine Verwaltungsgebühr von € 25 pro Platz zu berechnen. Erst der tatsächliche Weiterverkauf der Plätze entlastet die anmeldende Person von der Hauptforderung der Anmeldung, wobei angefallene Mahnspesen und die vorgenannte Verwaltungsgebühr auf jeden Fall anfallen. 
Sollte der Zeitraum zwischen Anmeldung und Veranstaltung sieben Tage unterschreiten, kann die Teilnahmegebühr bei Überweisung per Kontoauszug vor Ort nachgewiesen oder bar entrichtet werden.
Für Mahnungen, Zahlungserinnerungen etc. sind € 12,50 pro Schreiben zzgl. Fremdkosten wie z. B. Bankspesen bei nicht eingelösten Bankeinzügen vereinbart. Gleiches gilt, wenn die anmeldende Person, absichtlich oder unabsichtlich, falsche Bankdaten bei der Buchung angegeben hat.
3. Der Teilnehmer erscheint, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf eigene Kosten und Risiko.
4. Die Teilnahme am Workshop ist – wie bei einer Konzert- oder Theaterkarte – übertragbar. Der oder die Teilnehmer/in hat das Recht, den Platz aus beliebigem Grund auf eine beliebige Person zu übertragen, sofern diese mindestens 18 Jahre alt oder in Begleitung eines zahlenden volljährigen Workshop- Teilnehmers ist und nicht im Vorfeld durch RM aufgrund besonderer Vorfälle (Hausverbot) von Veranstaltungen der RM grundsätzlich ausgeschlossen worden ist und sie diese AGB anerkennt.
6. RM ist berechtigt, die Veranstaltung(en) aus wichtigem Grund zu verschieben oder zu verlegen. Wichtige Gründe sind z.B. Krankheit des Hauptreferenten, Nichtverfügbarkeit der gebuchten Location aus zwingendem Grund,... etc. 
7. Im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung der gebuchten Veranstaltung wird RM die anmeldenden und, wenn abweichend, teilnehmenden Kunden – im Ermessen von RM - per Email oder SMS oder, falls keine Email- Adresse oder Mobil-funk-Nummer vorliegt, ggfs. postalisch über die Veränderung informieren. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, sicherzustellen, dass RM eine aktuelle Email-Adresse, oder falls nicht vorhanden, Mobilfunknummer, oder falls nicht vorhanden Postanschrift vorliegt.
8. Im Falle einer Absage wird RM das volle Workshophonorar per Rücküberweisung an die vorliegende Adresse der anmeldenden Person erstatten. Adressänderungen sind vom Kunden anzuzeigen. Sämtliche weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle einer Verlegung, gleich ob räumlich oder zeitlich, hat der Vertragspartner das Recht, bis 72 Stunden vor dem aktuellen Veranstaltungszeitraum vom Vertrag zurückzutreten.
9. Sollte der Hauptreferent des Workshops wegen Krankheit oder anderem zwingendem Grund nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, wird die Veranstaltung verlegt oder abgesagt. Sollten Nebenreferenten oder Modelle wegen Krankheit oder aus anderem zwingenden Grund verhindert sein, so wird RM angemessenen Ersatz stellen.
10. Mit Teilnahme am Workshop erwirbt der Teilnehmer keine Persönlichkeitsrechte am Bild gleichfalls teilnehmender Personen oder Modellen. Fotos von den von RM für den Workshop gebuchten Modellen dürfen zur privaten Nutzung analog zu den gesetzlichen Richtlinien benutzt werden, solange sie FSK16 (siehe http://www.fsk.de/AltersstufenKennzeichen) entsprechen. Es dürfen keine Fotos veröffentlicht werden, die der abgebildeten Person schaden könnten.
11. RM übernimmt keine Verantwortung für vom Teilnehmer mitgebrachtes oder deponiertes Equipment.
12. Im Interesse des geregelten Veranstaltungsflusses ist die Teilnahme mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten am gebuchten Workshop nicht mehr möglich. Die Berechtigung zur Teilnahme am Event entfällt dann, ohne daraus einen Erstattungsanspruch für den Teilnehmer zu begründen. Sollte bei verspätetem Erscheinen die Teilnahme durch die Projektleitung ausnahmsweise genehmigt werden, so schließt die dadurch resultierende Minderung der Leistung einen Erstattungs-, Rücktritts- oder Minderungsanspruch der Teilnehmerin ausdrücklich aus.
13. Das Mitbringen von Personen, die nicht aktiv am Workshop teilnehmen, ist im Interesse des kompakten Workshops nicht möglich.
14. RM übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Ausrüstung, soweit RM kein Verschulden trifft. Für Personenschäden jeglicher Art, insbesondere durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen, soweit RM kein Verschulden trifft. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die den Teilnehmern angeboten werden.

VIII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate , € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von mindestens
* € 40,00 pro s/w- oder Color-Abzug
* € 250,00 pro Unikat
* € 500,00 pro nicht wiederholbarem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch EUR 100 zzgl. USt..
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

IX. Datenschutz
1. RM bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von RM in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
2. RM ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte - z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon aufnehmen dürfen.
3. Solange der Kunde nicht widerspricht, ist RM darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an info@photo-corona.de.

X. Nebenabreden/Besonderes
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. D-88267 Vogt ist als Gerichtsstand vereinbart.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.